Häufige Fragen rund um die Vignette
Welche Vignettenarten gibt es? Wie lange und wo gelten diese? Wo kann ich sie kaufen? Habe ich Anspruch auf eine Ersatzvignette? Diese und weitere häufig gestellt Fragen zur Klebe- und Digitalen Vignette haben wir kompakt für Sie im anschließenden FAQ-Bereich zusammengefasst.Allgemeine Fragen
Seit 1997 gibt es die „altbekannte“ Klebevignette. 21 Jahre später, seit Ende 2017 (für das Jahr 2018) gibt es als zusätzliches Service die Digitale Vignette. Der Vorteil: Kein Kleben und Kratzen, denn die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden.
Klebevignette
Die Klebevignette erhalten Sie in über 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland.
Digitale Vignette
Die Digitale Vignette erhalten Sie online in unserem Mautshop von jedem Ort innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz aus, und in der ASFINAG App. Weiters können Sie die Digitale Vignette an den ASFINAG Mautstellen, den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ, ADAC sowie in diversen Tankstellen und Trafiken sowie bei Automaten auf diversen Rastanlagen und Grenzübergängen kaufen. Die Bezahlung an den Automaten erfolgt ausschließlich bargeldlos mittels Kredit- oder Debitkarte.
Bitte beachten Sie: Wir verkaufen keine digitalen Vignetten an Bürostandorten der ASFINAG oder in Autobahnmeistereien.
Übrigens: Beim Kauf der Digitalen Jahresvignette über den Webshop kann mit nur einem Klick das Abo-Service aktiviert werden. Somit verlängert sich die Gültigkeit Ihrer Jahresvignette automatisch.
Info
Für beide Vignettenarten (Klebe- und Digitale Vignette) gibt es 10-Tages-, 2-Monats- und Jahresvignetten.
Jahresvignette: Gilt 14 Monate, nämlich vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres, 24:00 Uhr.
2-Monats-Vignette: Gilt zwei Monate. Beispiel: Gültigkeit ab 10. Jänner, Ende der Gültigkeit 10. März, 24:00 Uhr.
10-Tages-Vignette: Gilt zehn Tage. Beispiel Gültigkeit 10. Jänner, Ende der Gültigkeit 19. Jänner, 24:00 Uhr.
ACHTUNG:
- Eine nicht geklebte bzw. nicht gelochte (10-Tages- oder 2-Monats-) Vignette ist ungültig und kann Strafen zwischen € 300 und € 3.000 nach sich ziehen, sofern keine Ersatzmaut bezahlt wird.
- Wird die Digitale Vignette im Wege des Fernabsatz gekauft (d.h. als Privatperson im ASFINAG Mautshop oder über die ASFINAG App) ist sie frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig (siehe dazu „Fragen zur Digitalen Vignette“).
Auch bei den Preisen gibt es keinen Unterschied zwischen Klebe- und Digitaler Vignette.
Grundsätzlich gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) auf den orange eingezeichneten Autobahnen und Schnellstraßen die Mautpflicht (siehe Grafik). Keine Vignette ist zur Benutzung von besonders kostenintensiven Streckenabschnitten, der Streckenmaut, notwendig. Hier gelten gesonderte Streckenmauttarife.
Ausnahmen zur Vignettenpflicht
Mit 15. Dezember 2019 treten auf fünf Abschnitten Ausnahmen der Vignettenpflicht in Kraft. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesstraßen-Mautgesetz.
Die Ausnahmen betreffen folgende Strecken:
- die Mautstrecke A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord,
- die Mautstrecke A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd,
- die Mautstrecke A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems und
- die Mautstrecke A 26 Linzer Autobahn (derzeit noch im Bau)
Laut Mautordnung (§ 10 Abs. 3) gelten Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, sprich Trikes und Can Am Spyder, als einspurige Fahrzeuge. Somit ist für diese Fahrzeuge die Vignette für ein einspuriges Kfz (Motorrad-Vignette) ausreichend.
Quads (wenngleich als Motorrad angemeldet) gelten - ungeachtet der Spurbreite und ungeachtet der zum Lenken berechtigten Führerscheinklasse - als mehrspurige Fahrzeuge und benötigen hingegen eine Pkw-Vignette.
Ist das Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet, ist die Vignette anstatt des Aufklebens nur mitzuführen und im Zuge einer Kontrolle vorzuweisen.
Klebevignette
Nein das ist nicht möglich. Die Klebevignette ist fahrzeugbezogen. Eine Übertragung auf ein anderes Fahrzeug ist damit ausgeschlossen.
Digitale Vignette
Die Digitale Vignette ist kennzeichenbezogen. Sollte sich also beim neuen Fahrzeug das Kennzeichen nicht ändern, gilt die Digitale Vignette weiter. Sollte sich im Zuge des Fahrzeugwechsels das Kennzeichen ändern, ist eine neue Vignette zu kaufen.
ACHTUNG: Änderungen des Kennzeichens nach Beginn der Gültigkeit sind nur für die Digitale Jahresvignette sowie die Digitale Streckenmaut Jahreskarte und ausschließlich unter folgenden Bedingungen und unter Einbringung der notwendigen Dokumente möglich:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Bezirkszusammenlegung
- Erlöschen des Wunschkennzeichens
- Fahrzeug gestohlen
- Kennzeichen gestohlen/verloren
- Totalschaden Ihres Fahrzeugs
Für jede Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 18 fällig. Bei Bezirkszusammenlegung, Verlust, Diebstahl und Totalschaden erhalten Sie die Bearbeitungsgebühr von € 18 wieder rückerstattet.
Trifft keiner der genannten Bedingungen auf Ihren Fall zu, müssen Sie eine neue Vignette kaufen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Zulassungsbesitzers generell nicht möglich sind.
Nein. Für Anhänger, Wohnwägen, Beiwagen für Motorräder und dergleichen ist keine zusätzliche Vignette notwendig.
Während des Gültigkeitszeitraumes der Vignette ist ein Wechsel nicht möglich. Wenn Sie also eine Jahresklebevignette gekauft haben, können Sie während der Gültigkeitsdauer (z.B. 1. Dezember 2019 bis 31. Jänner 2021) nicht auf eine Digitale Vignette umsteigen. Auch umgekehrt ist das nicht möglich. Für das darauffolgende Vignettenjahr können Sie aber entscheiden, welche Vignettenvariante Sie gerne wählen wollen.
Ausnahme: Wenn die Windschutzscheibe bricht, auf der eine Klebevignette angebracht ist, ermöglichen wir einen kostenlosen, unkomplizierten und raschen Umstieg auf die Digitale Vignette.
Ja. Menschen mit Behinderung („Anspruchsberechtigte“) haben unter den Voraussetzungen des § 13 BStMG in Verbindung mit dem Versicherungssteuergesetz 1953 sowie der dazu ergangenen Verordnung (ANB-V idgF) Anspruch auf eine kostenlose Digitale Vignette. Hierzu hat sich der Anspruchsberechtigte an die für die Zulassung des Kraftfahrzeuges örtlich zuständige Zulassungsstelle zu wenden. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 13 Abs 2 BStMG erfolgt durch die Gemeinschaftseinrichtung der zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigten Versicherer.
Nach positivem Abschluss der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen veranlasst die Gemeinschaftseinrichtung die Registrierung des Kraftfahrzeugkennzeichens des befreiten Kfz im Mautsystem der ASFINAG. Gleiches gilt für Änderungen des Kraftfahrzeugkennzeichens des befreiten Kfz einer, eines Anspruchberechtigten. Zum Zeitpunkt der Registrierung im Mautsystem der ASFINAG erhält der oder die Anspruchsberechtigte eine kostenlose Digitale Vignette. Eine Abfrage des Kraftfahrzeugkennzeichens in der Vignettenevidenz gibt Aufschluss darüber, ob eine befreites Kfz über eine gültige Digitale Vignette verfügt und für welchen Zeitraum diese gilt. Die Digitale Vignette wird in der Vignettenevidenz im jeweiligen Jahr als Digitale Jahresvignette angezeigt.
Mehr Informationen finden Sie unter www.asfinag.at/gratisvignette.
Die aktuell gültige Mautordnung stellen wir Ihnen zum Download bereit. Beachten Sie auch alle gültigen Anhänge.
Bei der Klebevignette sowie bei der Digitalen Vignette kontrolliert die ASFINAG stichprobenartig,
- durch manuelle Kontrollen unserer Kolleginnen und Kollegen des Service- und Kontrolldienstes (das sind in etwa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
- durch unsere Automatischen Vignettenkontroll-Kameras. Für mehr als 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen gibt es bis zu zwanzig Automatische Vignettenkontroll-Kameras. Diese Kameras sind mobil und wechseln laufend den Standort.
Die Kontrollsysteme speichern ausschließlich Daten jener Fahrzeuge, die keine gültige Klebevignette oder Digitale Vignette haben. Diese Daten dienen einzig und allein als Beweis für Mautdelikte sowie zur Abwicklung von Ersatzmaut-Forderungen. Alle anderen Daten werden weder gespeichert noch sind sie in irgendeiner Form verfügbar.
Fragen zur Klebevignette
Anhand folgender Erkennungsmerkmale können Sie eine originale Vignette von einer Fälschung unterschieden:
- Sämtliche Vignetten werden von einem darauf spezialisierten Unternehmen hergestellt. Ähnlich den Geldscheinen verfügen sie über ein Sicherheitshologramm als Hauptschutz gegen Produktfälschungen: Kippt man die Vignette, schillern der Bundesadler und das Autobahnsymbol
- Ebenfalls im Hologramm: Die Jahreszahl "z.B. 21" verweist auf den Gültigkeitszeitraum der Vignette vom 1. Dezember 2020 bis 31. Jänner 2022
- Auch gegen starkes Licht gehalten ist eine Original-Vignette nicht lichtdurchlässig. Das gilt auch für die Trägerfolie: Die Schrift einer Seite darf nicht auf der anderen Seite durchscheinen
- Die Oberfläche der Vignette ist aus speziellem Material hergestellt, das Licht reflektiert. Mit einer Taschenlampe ist dieser Effekt auch im aufgeklebten Zustand leicht erkennbar
- Im leeren Feld der Trägerfolie – dort wo die Vignette vor dem Abziehen geklebt hat – dürfen keine Kleberückstände bleiben
Zusätzlich können Sie auch eine Online-Prüfung durchführen. Durch Eingabe der Vignetten-Nummer inklusive der Prüfziffer erkennt das System, ob die Vignette eine korrekt gedruckte Vignette ist. Die Vignetten-Nummer finden Sie unter dem aufgedruckten Barcode.
Bitte geben Sie hier den Vignetten-Prüfcode ein:
Pkw-Vignette
Kleben Sie die Vignette gut sichtbar innen auf die Windschutzscheibe (unsere Empfehlung: links oben oder im Bereich des Rückspiegels).
Achtung: Kleben Sie die Vignette außerhalb des Tönungsstreifens!
Motorrad-Vignette
Kleben Sie die Vignette auf einen sauberen und vor allem nicht auswechselbaren Teil des Motorrads (z.B. Gabelholm oder Tank).
Achtung: Eine Vignette am Koffer oder einer Seitentasche ist nicht gültig!
Sie sollten diesen aufbewahren! Der untere Vignettenabschnitt ist die Trägerfolie inklusive Seriennummer. Er berechtigt zum vergünstigten Erwerb einer Jahreskarte einer Streckenmaut: 40 Euro können hier einmalig in Abzug gebracht werden. Außerdem gilt der untere Vignettenabschnitt als erforderlicher Kaufnachweis. Bricht Ihre Windschutzscheibe, müssen Sie diesen Abschnitt für den Vignettenersatz (beziehungsweise für die Erstattung der Vignettenkosten) verpflichtend vorlegen.
Ja, nicht geklebte und nicht gelochte Vignetten stellen keine ordnungsgemäße Mautentrichtung dar. Jedoch gibt es Ausnahmen. Wenn Kraftfahrzeuge zur Probefahrt oder zur Überstellung geführt werden, genügt es, wenn eine 2-Monats-Vignette hinter der Windschutzscheibe gut ersichtlich ist. Sofern Sie eine Jahresvignette oder eine 10-Tagesvignette besitzen, müssen Sie diese immer ankleben. Bei Kraftfahrzeugen, die typengenehmigt nicht mit einer Windschutzscheibe ausgestattet sind, haben Sie die Vignette bei sich zu führen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug an einem vignettenpflichtigen Rastplatz abstellen, so ist die Vignette von außen gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
Bei Windschutzscheiben-Bruch (beispielsweise durch Steinschlag) erhalten Besitzerinnen und Besitzer einer österreichischen Jahresvignette eine Ersatzvignette oder Kostenersatz. Sie benötigen hierfür:
- Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
- Die abgelöste Jahresvignette samt unterem Vignettenabschnitt (= Trägerfolie)
- Eine Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, auch bei Firmenfahrzeugen die Fahrzeuglenkerin, den Fahrzeuglenker zu nennen!)
- Das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Vignettenersatz bei Scheibenbruch oder Kostenersatz bei Scheibenbruch
- Bei Kostenersatz zusätzlich: Angabe einer Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN, BIC Code und Kontoinhaber)
Die Ersatzvignette erhalten Sie an folgenden Standorten:
ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
ASFINAG Mautstellen
Autobahn-Grenze Suben
4975 Suben, Suben 89 (Bankgebäude), Werner Vogl
Geöffnet: tägl. 24 Std.
T +43 (0) 7711-31582
Grenze Kiefersfelden
ITM Handels GmbH
Autobahn Tank und Rastanlage
Geöffnet: tägl. 24 Std.
T +49 (0) 8033-302560
Grenze Salzburg/Walserberg
Grenzspedition ASALIS
Geöffnet: tägl. Mo bis So von 06:00 bis 21:00 Uhr
T +49 (0) 8651-965721
Grenze Scharnitz
Firma Steffan und Co. & KG
Geöffnet: tägl. 07:00 – 19:00 Uhr
T +43 (0) 5213-5306
Autobahn-Grenze Hörbranz
Raststation Hörbranz GmbH (an der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn)
Geöffnet: tägl. 24 Stunden
T +43 (0) 5573-84452
Bitte beachten Sie: Bei den Grenzübergangsstellen kann für diese Leistung eine Bearbeitungsgebühr eingehoben werden.
Für Kostenersatz senden Sie alle genannten Unterlagen an:
ASFINAG Maut Service GmbH
Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich
Achtung! Beachten Sie bitte, dass eine Ersatzvignette nur dann ausgegeben wird, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dass dessen Haftpflichtversicherung auch für Ihre Vignette beziehungsweise die Vignettenkosten regresspflichtig ist.
Mehr Informationen zum Thema Windschutzscheibenbruch erhalten Sie von unseren Kollegen im Service Center unter 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland) oder unter +43 (1) 95512-66 (kostenpflichtig aus allen anderen Ländern).
Bei Totalschaden erhalten Besitzerinnen und Besitzer einer österreichischen Jahresvignette Kostenersatz oder eine Ersatzvignette. Sie benötigen hierfür:
- Die abgelöste Original-Jahresvignette inklusive dem unteren Vignettenabschnitt (= Trägerfolie) und eine Kopie der Fahrzeugabmeldung
- Den Nachweis, dass der Pkw wirklich ein Totalschaden ist (beispielsweise Schreiben mit kurzer Stellungnahme zum Sachverhalt, Stempel und Unterschrift Ihrer Werkstatt, des Automobilklubs oder vom Verschrottungsunternehmen). Wichtig: Das Schriftstück muss eindeutig belegen, dass es sich um einen Totalschaden handelt
- Das ausgefüllte, unterschriebene Formular für Vignettenersatz Totalschaden / Formular für Kostenersatz Totalschaden
- Bei Kostenersatz zusätzlich notwendig: Angabe einer Bankverbindung (Bankinstitut, IBAN, BIC Code und Kontoinhaber), eine Kopie der Zweitvignette oder der Kaufrechnung
Für Kostenersatz schicken Sie alle genannten Unterlagen an:
ASFINAG Maut Service GmbH
Vignettenersatz
Alpenstraße 99
5020 Salzburg
Österreich
Die Ersatzvignette erhalten Sie an folgenden Standorten:
ÖAMTC (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ARBÖ (für Nichtmitglieder: Bearbeitungsgebühr von 10 Euro)
ASFINAG Maut Service GmbH (5020 Salzburg, Alpenstraße 99)
ASFINAG Mautstellen
Bitte beachten Sie: Kosten werden nur dann erstattet, wenn kein Anspruch gegenüber Dritten gegeben ist. Das heißt im Falle eines Unfalles, welcher durch den Unfallgegner verursacht wurde, dass dessen Haftpflichtversicherung auch für Ihre Vignette bzw. die Vignettenkosten regresspflichtig ist.
Diesbezüglich ersuchen wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen slowenischen Autobahngesellschaft DARS d.d. unter:
DARS d.d.
Cestninski uporabniski center (CUC)
Gric 54
1000 Ljubljana
Slowenien
T +386 1 518 83 50 (Call Center)
Jedenfalls erforderliche Unterlagen (Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen der DARS d.d.):
- Kopie der Reparaturrechnung über den Austausch der Windschutzscheibe / des Motorradteiles beziehungsweise eine Bestätigung über die Zerstörung des Fahrzeuges oder über die Übergabe des Fahrzeuges an einen Verschrottungsbetrieb
- Die entfernte, alte Vignette oder den Bruchteil der zerstörten Scheibe mit Vignette
- Originalkupon (Trägerfolie der Vignette) und Rechnung vom Kauf der neuen (Ersatz-) Vignette
- Eine Kopie des Zulassungsscheins
Entsprechende Antragsformulare, sowie alle aktuellen und notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Ausgabe von slowenischen Ersatzvignetten stellt der slowenische Autobahnbetreiber DARS auf seiner Website zur Verfügung.
Bei ausländischen Fahrzeugen geben die Zollämter gegen Vorlage der alten Vignette (auch eine zerrissene) und der Austauschrechnung der Windschutzscheibe eine neue Vignette ab.
Bei Schweizer Fahrzeugen wird der Ersatz durch die Versicherung organisiert.
Mehr Informationen zur Vignette in der Schweiz finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Fragen zur Digitalen Vignette
Sie können die Digitale Vignette in unserem Mautshop oder die App Unterwegs, kaufen.
Der Kauf einer Digitalen Vignette funktioniert denkbar einfach. Mit nur wenigen Klicks kommen Sie zu Ihrer Digitalen Vignette:
- Wählen Sie auf der Startseite des Webshops das gewünschte Produkt (10-Tages, 2-Monats- oder Jahresvignette).
- Geben Sie den Fahrzeugtyp (Auto oder Motorrad), den Zulassungsstaat, das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs sowie den Start der Gültigkeit der Vignette ein.
- Tragen Sie Ihre E-Mailadresse für die Zusendung der Rechnungsbestätigung ein und wählen Sie Ihre gewünschte Zahlungsart aus. Sie können aus einer Vielzahl an Zahlungsmethoden auswählen. Hinweis: In der App Unterwegs gibt es derzeit nur die Möglichkeit mit Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen.
Sie können in einem Vorgang auch mehrere Vignetten sowie Tickets für die Digitale Streckenmaut kaufen.
Grundsätzlich haben Sie im Shop zwei Möglichkeiten Ihre Digitale Vignette zu kaufen: mit oder ohne Registrierung im Kundenportal.
Weiters haben Sie auch die Möglichkeit die Digitale Vignette bei ausgewählten Vertriebspartnern zu kaufen.
Konsumentinnen und Konsumenten können innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – dies ist auch beim Kauf der Digitalen Vignette so. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Da der Rücktritt auch per Post übermittelt werden kann, rechnen wir weitere drei Tage für einen möglichen Postweg ein.
Deswegen ist die Digitale Vignette frühestens ab dem 18. Tag nach dem Tag des Online-Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich.
Achten Sie deshalb auf diese wichtigen Daten:
Kaufen Sie die Digitale Jahresvignette bis spätestens 13. November, damit sie ab dem 1. Dezember (Beginn des neuen Vignettenjahres) gültig ist bzw. bis spätestens 14. Jänner, damit sie mit Sicherheit ab dem 1. Februar (Ende des alten Vignettenjahres) gültig ist.
Nein, das ist nicht möglich. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) schließt zum Schutz der Kundinnen und Kunden aus, dass Verbraucher auf das Rücktrittsrecht verzichten können.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Unternehmerinnen und Unternehmer, für die das Rücktrittsrecht nicht gilt.
Info
Eine Änderung der Gültigkeit ist nur vor Beginn der Gültigkeit möglich und kostenlos.
Beispiel: Sie haben eine 10-Tagesvignette gekauft, die ab dem 10. Juli gültig ist. Ihr Urlaub verschiebt sich allerdings und Sie fahren erst am 24. Juli los. Nun müssen Sie bis spätestens 9. Juli (23:59 Uhr) den Beginn der Gültigkeit Ihrer Vignette in Ihrem Konto anpassen.
Für sämtliche Änderungen ist eine Registrierung im Kundenportal notwendig.
Für sämtliche Änderungen ist eine Registrierung im Kundenportal notwendig.
Vor Beginn der Gültigkeit
Änderungen des Kennzeichens sind nur vor Beginn der Gültigkeit möglich und kostenlos.
Beispiel: Sie haben eine 2-Monatsvignette gekauft, die ab dem 16. März gültig ist. Sie erhalten ein neues Kennzeichen (z.B. durch Umzug oder Wechselkennzeichen), Sie haben sich bei der Eingabe des Kennzeichens vertippt oder wollen die gekaufte Vignette für ein anderes Kennzeichen verwenden. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 15. März (23:59 Uhr) die Daten in Ihrem Konto ändern. Während des Gültigkeitszeitraums müssen Sie in diesem Fall eine neue Vignette kaufen.
Nach Beginn der Gültigkeit
Änderungen des Kennzeichens nach Beginn der Gültigkeit sind nur für die Digitale Jahresvignette sowie die Digitale Streckenmaut Jahreskarte und ausschließlich unter folgenden Bedingungen und unter Erbringung der notwendigen Dokumente möglich:
- Umzug in einen anderen politischen Bezirk
- Bezirkszusammenlegung bzw. -trennung
- Erlöschen des Wunschkennzeichens
- Fahrzeug gestohlen
- Kennzeichen gestohlen/verloren
- Totalschaden Ihres Fahrzeugs
Für jede Änderung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 18 fällig. Bei Bezirkszusammenlegung, Verlust, Diebstahl und Totalschaden erhalten Sie die Bearbeitungsgebühr von € 18 wieder rückerstattet.
Trifft keine der genannten Bedingungen auf Ihren Fall zu, müssen Sie eine neue Vignette kaufen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Zulassungsbesitzers generell nicht möglich sind!
ACHTUNG: In der App Unterwegs sind Änderungen des Kennzeichens nur vor der Gültigkeit möglich. Kennzeichen-Wechsel während des Gültigkeitszeitraums sind ausschließlich im Mautshop möglich.
Die nächstgelegene Zulassungsstelle finden Sie im Internet auf der Seite des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs: www.vvo.at/vvo/vvo.nsf/sysPages/kfzzulassungsstellenauskunft.html
Solange die Gültigkeit Ihrer Vignette noch nicht begonnen hat, können Sie das Kennzeichen einfach und kostenlos ändern.
Für sämtliche Änderungen ist eine Registrierung im Kundenportal notwendig.
Als bereits registrierte Kundin / registrierter Kunde melden Sie sich in Ihrem Konto an und klicken Sie auf „Meine Produkte“. Wählen Sie das Produkt mit dem falschen Kennzeichen aus und korrigieren Sie es.
Änderungen des Kennzeichens nach Beginn der Gültigkeit sind im Normalfall nicht möglich.
Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist im Kundenkonto unter „Meine Daten“ möglich.
Ob ein Auto oder Motorrad über eine gültige Digitale Vignette verfügt, können Sie über ein öffentlich zugängliches Register (die sogenannte Vignettenevidenz) überprüfen. Mit der Eingabe des Kennzeichens und des Zulassungsstaates erhalten Sie Informationen zur Fahrzeugart (Pkw oder Motorrad) und die Gültigkeit der hinterlegten Vignette. Sollte für das Kennzeichen eine Streckenmaut gekauft worden sein, gibt es noch Informationen darüber, für welche Strecke welches Ticket gekauft wurde sowie die genauen Gültigkeitszeiträume.
Weitere Informationen zum Fahrzeughalter sind in diesem Register nicht enthalten.
Gut zu wissen: Sie können pro Tag maximal drei Abfragen von ein und demselben Endgerät (Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone) machen. Eine großflächige Massenüberprüfung ist somit nicht möglich.
Nein – die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden, das heißt: Wenn Sie Wechselkennzeichen-Besitzerin oder Besitzer sind, zahlen Sie für eben dieses Kennzeichen die Digitale Vignette und können so mit bis zu drei Fahrzeugen Autobahnen und Schnellstraßen benutzen.
Hinweis zur Eingabe deutscher Wechselkennzeichen
Im deutschen Wechselkennzeichen ist am Ende eine "kleine Ziffer" enthalten. Hier am Beispiel die Ziffer "1".
Lassen Sie bei der Eingabe des Kennzeichens im Webshop diese kleine Ziffer einfach weg. In diesem Fall geben Sie im Webshop das Kennzeichen wir folgt ein: B-VM146
(ohne der kleinen "1").