Ausnahme von der Mautpflicht

Für folgende Kraftfahrzeuge kann gemäß der derzeit gültigen Mautordnung eine permanente Ausnahme von der Mautpflicht beantragt werden:

  • Kfz an denen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 Kraftfahrgesetz 1967 (im Folgenden kurz „KFG“) Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.

  • Kfz an denen gemäß § 20 Abs. 5 KFG Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind und die auf gemeinnützige Einrichtungen, deren Aufgaben durch überwiegend ehrenamtlich tätige Mitglieder oder Mitarbeiter besorgt werden, zugelassen sind. Einer Zulassung ist die regelmäßige Verwendung (z.B. Miete) von Kfz für Zwecke dieser Einrichtung gleichzuhalten, wenn an den Kfz Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.
  • Kraftfahrzeuge von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden, an denen gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 und Abs. 5 KFG Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar angebracht sind.

  • Heeresfahrzeuge gemäß § 2 Abs.1 Z 38 KFG

  • Kfz des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Finanzverwaltung, der Justizwache, ausländischer Sicherheitsbehörden gemäß § 2 Abs. 3 des Polizeikooperationsgesetzes, sowie ausländischer Zoll- und Justizbehörden. Ebenso beschlagnahmte Kfz an denen ein amtliches Kfz-Kennzeichen der Finanzverwaltung angebracht wurde.

Vorgehensweise

Bitte tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in das Programm "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein und überprüfen Sie diese. Exportieren Sie dann die Liste und senden diese, gemeinsam mit den Zulassungsscheinen der betroffenen Kfz an folgende E-Mail-Adresse: ausnahmeantrag@asfinag.at.

Öffnen Sie bitte das Formular Antrag auf Ausnahme von der Mautpflicht für Blaulichtfahrzeuge aufgrund von Gemeinnützigkeit und füllen dieses aus. Dann tragen Sie bitte die Kfz-Kennzeichen für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in das Programm "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein und überprüfen Sie diese. Exportieren Sie dann die Liste und senden diese gemeinsam mit dem Antrag und den erforderlichen Unterlagen dann an folgende E-Mail-Adresse: ausnahmeantrag@asfinag.at.

Bitte tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in das Programm "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein und überprüfen Sie diese. Exportieren Sie dann die Liste und senden diese dann an folgende E-Mail-Adresse: ausnahmeantrag@asfinag.at.

Bitte tragen Sie die Kfz-Kennzeichen, für die die Ausnahme von der Mautpflicht beantragt wird, in das Programm "Ausnahmen von der Mautpflicht" ein und überprüfen Sie diese. Exportieren Sie dann die Liste und senden diese gemeinsam mit den Zulassungsscheinen der betroffenen Kfz an folgende E-Mail-Adresse: ausnahmeantrag@asfinag.at.

Weiterführende Informationen zur Ausnahme von der Mautpflicht finden Sie auch in der aktuellen Mautordnung unter Teil AI Punkt 1.3.3, Teil AII Punkt 2.3.1 sowie Teil B, Punkt zur 3.3.1.