Mautordnung

Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige Vignette oder eine fahrleistungsabhängige Maut einzuheben.

Die Mautordnung Version 64 ist mit 19.10.2021 gültig.

Aktuelle Mautordnung