Kontakt
FAQ Kontaktformular
Wenden Sie sich bitte an das ASFINAG Service Center unter 0800 400 12 400.
So können Sie bezahlen:
- mit Ladekarte (Kundenkarte des jeweiligen Betreibers der E-Ladestation)
- über E-Roaming-Plattformen (wie Hubject/Intercharge oder Plugsurfing)
- mit EC-/Kreditkarte
- mit anderen gängigen Zahlungsmitteln (wie PayPal, ApplePay, GooglePay)
Grundsätzlich registrieren Sie sich beim Betreiber der jeweiligen E-Ladestation. Bei der Registrierung geben Sie Ihre Kreditkartendaten bekannt. Sie erhalten dann eine Karte, womit die Authentifizierung an der Ladesäule möglich ist (Ladekarte/Kundenkarte).
In Österreich haben sich unter dem Dach des Bundesverband für Elektromobilität die wesentlichen Betreiber zu einer gegenseitigen Akzeptanz der Kundenkarten verpflichtet. Hier können Sie sich bezüglich Laden, Ladekosten, Stationen etc. erkundigen: https://www.beoe.at/bezahlen/. An den Ladesäulen sind keine Kreditkartenschlitze oder Münzeinwürfe vorgesehen.
Alle Verkehrszeichen entlang des ASFINAG-Streckennetzes werden von uns nur dann aufgestellt, wenn diese nachweislich notwendig, zweckmäßig und durch die zuständige Behörde verordnet sind, oder unaufschiebbare Ereignisse dies erfordern (§ 44b StVO). Dynamische und situationsabhängige Anzeigen erfolgen automatisiert anhand vordefinierter Schaltalgorithmen. Was die elektronischen Verkehrszeichen zum jeweiligen Zeitpunkt zeigen, ist durch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien festgelegt.
Dazu stehen Ihnen die Park-&-Drive-Anlagen entlang des ASFINAG-Streckennetzes zur Verfügung. Diese finden Sie auf unserer Website unter Park & Drive.
Bäume werden immer nur „auf Stock“ gesetzt. Dafür gibt es verschiedene Gründe:
- Für die Verkehrssicherheit ist es notwendig, einen Großteil der dürren Bäume zu fällen. Viele Bäume sind durch den Schnee der vergangenen Winter sehr geschwächt. Bei Starkwind-Ereignissen kann es daher passieren, dass ein Baum umstürzt und auf die Fahrbahn fällt.
- Bäume werfen große Schatten auf die Fahrbahn, was vor allem in den Wintermonaten kritisch ist, weil sich in den Schattenbereichen schnell Glatteis bildet.
- Zur Freihaltung des Sichtraums muss der Bestand regelmäßig zurückgeschnitten werden.
- Die Kontrolle des Wildschutzzauns kann bei starkem Bewuchs nur sehr umständlich durchgeführt werden. Auch die jährlich vorgeschriebene Sichtkontrolle der Lärmschutzelemente ist bei einem Baumbestand nicht durchführbar.
- Viele Böschungen sind mit Entwässerungseinrichtungen versehen. Eine ordnungsgemäße Reinigung der Entwässerungseinrichtungen wäre nur noch schwer möglich. Das herabfallende Laub würde zu starken Verschmutzungen der Entwässerungseinrichtungen führen.
- Einige Kundinnen und Kunden entsorgen ihren Müll gesetzeswidrig auf Böschungen. Das Entfernen des Mülls wäre in einem stark bewaldeten Bereich nahezu unmöglich.
Die Fahrbahnen unseres Streckennetzes werden – wenn möglich – immer von mindestens zwei Schneepflügen geräumt, die versetzt hintereinander fahren (Räumstaffel). Dabei wird der Schnee immer vom linken Fahrbahnrand nach rechts geschoben. Das versetzte Fahren unserer Räumfahrzeuge ist notwendig, um zwei Fahrstreifen gleichzeitig vom Schnee zu befreien. Dabei wird die Schneemasse zwischen den Räumfahrzeugen aufgehäuft, bevor sie das hintere Räumfahrzeug übernehmen kann. Mehr dazu in unserem Blog-Artikel Irrtümer zum Winterdienst.
Viele gefährliche Situationen wurden durch ein Überholen von Schneepflügen verursacht (Schleudern des Fahrzeugs vor dem Räumfahrzeug, Hängenbleiben des Fahrzeugs am Seitenpflug etc.). Deshalb fahren unsere Räumfahrzeuge aus Sicherheitsgründen sehr dicht hintereinander, um das Überholen erst gar nicht zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dazu angehalten, je nach Witterung alle 15 bis 20 Minuten ein gefahrloses Überholen zu ermöglichen.
Eine GO-Box erhalten Sie an jeder GO-Vertriebsstelle (Bearbeitungsentgelt 5 EUR).
Wählen Sie die Zahlungsart: Pre-Pay oder Post-Pay.
- Bei Pre-Pay laden Sie an der GO-Vertriebsstelle mindestens 75 EUR auf.
- Für Post-Pay benötigen Sie ein zugelassenes Zahlungsmittel (siehe Anhang 2 der Mautordnung).
Legen Sie die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs vor und halten Sie folgende Daten bereit:
- Kfz-Kennzeichen
- Zulassungsstaat
- Fahrzeugart: Lkw, Bus oder Wohnmobil
- bei Post-Pay: Zahlungsmittel
- nachweispflichtige Tarifmerkmale: Antriebsart, EURO-Emissionsklasse
- Name und Anschrift
- E-Mail-Adresse für kostenlose Services, z. B. Falschzahlerwarnung
Abschließend erhalten Sie die Fahrzeugdeklaration. Auf dieser finden Sie wichtige Angaben wie Fahrzeuggerätenummer (OBU-ID) oder Ihre persönliche Identifikationsnummer (Personal Account Number – PAN).
Bitte überprüfen Sie die Daten auf der Fahrzeugdeklaration sofort und lassen Sie falsche Angaben vor Ort korrigieren.
Nehmen Sie die Fahrzeugdeklaration auf jeder Fahrt mit!
Sie können nur dann eine GO-Box online bestellen, wenn Sie bereits eine aktive GO-Box haben oder GO Direkt nutzen.
So geht's:
- Melden Sie sich im SelfCare-Portal an
Für die GO-Box-Bestellung melden Sie sich zunächst mit Ihren bestehenden Zugangsdaten im SelfCare-Portal an.
Sie haben noch keine Zugangsdaten? Benutzername und Passwort anfordern
- Legen Sie einen Vertrag an
Auf der Startseite des SelfCare-Portals finden Sie den Menüpunkt „Vertrag anlegen“. Wählen Sie „GO-Maut-Vertrag anlegen“.
- Füllen Sie das Online-Formular aus
Füllen Sie im Online-Formular alle nötigen Felder aus und schließen Sie die Bestellung ab.
- Mit Abholcode zur GO-Vertriebsstelle
Sie erhalten einen Abholcode an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem können Sie die GO-Box innerhalb von drei Monaten an jeder GO-Vertriebsstelle abholen.
Tipp: Laden Sie die Nachweise für die nachweispflichtigen Tarifmerkmale (Antriebsart, EURO-Emissionsklasse) gleich über „Dokumenten-Upload“ hoch.
ASFINAG Service Center
Haben Sie Fragen zur Vignette oder GO-Box? Sie erreichen unser Servicecenter an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr:
- 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
- *200 (aus dem österreichischen Mobilfunknetz)
- +43 1 955 1266
Wir beantworten Ihre Fragen in Deutsch und Englisch, zu Bürozeiten auch gerne in Italienisch, Tschechisch, Kroatisch, Ungarisch und Polnisch.
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Firmenbuchgericht Landesgericht Salzburg, UID-Nummer ATU 61323856
ASFINAG Alpenstraßen GmbH
Rennweg 10 A
6020 Innsbruck
Rechtsform Gesellschaft m.b.H., Sitz Innsbruck, FN 255701 g
Firmenbuchgericht Handelsgericht Innsbruck, UID-Nummer ATU 61272606
ASFINAG Service GmbH
Traunuferstraße 9
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